Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zieger Akademie für den Meisterkurs zur Vorbereitung der Meisterprüfung

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Zieger Akademie (ZA) und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (TN) in Verbindung mit dem Fortbildungsvertrag der Zieger Akademie für den Meisterkurs. Sie sind wesentliche Bestandteile des Vertrages und werden als solcher vom TN anerkannt. Der TN wurde ausdrücklich auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Sein Einverständnis mit diesen AGB bestätigt der TN durch seine Unterschrift oder online Anmeldung.

2. Fortbildungsinstitution

Zieger Akademie, Sigismundstr. 9, 78462 Konstanz, Tel.: 07531 / 128359-29, Ansprechpartner: Herr Zieger

3. Fortbildungsziele und Lehrgangsinhalt

Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Bestehen für die Meisterprüfung im Friseurhandwerk erforderlich sind.

4. Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung

Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung ist die Zulassung durch die Handwerkskammer Konstanz. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzung obliegt dem TN. Er sendet die erforderlichen Unterlagen, den Zulassungsantrag mit den Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises, Gesellenbrief) an die Handwerkskammer Konstanz, Webersteig 3, 78462 Konstanz. Kosten für die Abnahme der Meisterprüfung entstehen unabhängig von den Gebühren für den Meistervorbereitungslehrgang der ZA. Die Gebühren für die Meisterprüfung sind gesondert nach entsprechender Rechnungsstellung an die Handwerkskammer Konstanz zu bezahlen. ZA übernimmt keine Garantie für die Zulassung des TN zur Meisterprüfung durch die Handwerkskammer Konstanz.

5. Lehrgangsdauer

Die Lehrgangsdauer beträgt in der Regel 12 Wochen und ist nur ausnahmsweise kürzer. Die Ausbildungskurse werden in Vollzeit (montags – freitags) und ganztägig abgehalten. Montag – Mittwoch: 08:00-18:30 Uhr und Donnerstag – Freitag: 08:00-15:00 Uhr. Im Anschluss des Kurses finden die Prüfungen statt. Die Termine dafür legt die Handwerkskammer Konstanz fest.

6. Lehrgangsgebühren

Die Höhe der Lehrgangsgebühren ist im Fortbildungsvertrag vereinbart. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Lehrgangsgebühren sind zu den vereinbarten Terminen pünktlich auf das Konto der ZA bei der Volksbank Konstanz, IBAN: DE33 692 910 00 214 072254 zu überweisen. Kommt der TN mit einer Zahlungsrate mehr als 14 Tage in Rückstand, wird die gesamte offene Forderung sofort in voller Höhe fällig. ZA ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtung aus dem Fortbildungsvertrag zurückzuhalten und daher den TN zu den Fortbildungskursen nicht zuzulassen, wenn und solange der TN seine Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Fortbildungsvertrages nicht erfüllt hat. Der TN ist verpflichtet, jede Veränderung seiner Wohnadresse unverzüglich schriftlich der ZA mittzuteilen, solange noch irgendeine Zahlungsforderung ihm gegenüber offen ist. Die Lehrgangsgebühren sind immer der aktuell gültigen Kostenaufstellung zu entnehmen. Für die Wiederholung eines Kursteils werden 10% der aktuellen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt, sollte sich ein TN dafür entscheiden vor einer Wiederholung der Prüfung den Kurs nochmal zu besuchen.

7. Anmeldung

Der TN kann sich persönlich bei der ZA oder online über die Homepage oder E-Mail anmelden. Dabei bestätigt der TN sein Einverständnis mit den AGB. Jede Anmeldung ist auch vor einer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Eine Anmeldung per E-Mail ist auch dann rechtsverbindlich, wenn keine elektronische Unterschrift zur Verfügung steht und durch Anerkennung der AGB der ZA durch Ankreuzung im elektronischen Anmeldeformular per E-Mail dies bestätigt wird. Die Lehrgangsgebühr ist entsprechend den im Fortbildungsvertrag vereinbarten Zahlungsterminen fällig. Bei Zahlungsverzug des TN ist ZA berechtigt, nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzuges zu verlangen. ZA behält sich das Recht vor, bei Unmöglichkeit, bei höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält der TN die von ihm bezahlte Lehrgangsgebühr zurück. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ZA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ZA beruht.

8. Pflichten des Schülers

Die Unterrichtsräume und ihre Einrichtungen sind vom TN pfleglich zu behandeln, die Räume sind nach Ende der Kursstunden in ordentlichem Zustand zu verlassen. In den Räumlichkeiten gilt absolutes Rauchverbot. Persönliches Werkzeug, Haarschneidemaschine, Fön oder andere elektrische Geräte, Bürsten sowie Taschenrechner, Schreibmaterial, Schreib- bzw. Notizblöcke etc. müssen vom TN mitgebracht werden. Hilfsmittel wie Shampoo, Haarspray sowie Dauerwellen- und Volumenwickel und Clipse werden von ZA gestellt. Für den Teil 1 wird jedem TN das Materialpaket in Rechnung gestellt. Dies ist notwendig für die optimale Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Im Paket enthalten sind: Schnittköpfe, Hochsteck-/Frisurköpfe, Farbe und Dauerwelle von Wella sowie Alcina-Kosmetik
Jeder TN ist für die Ordnung und Sauberkeit an dem ihm zugewiesenen Ausbildungsplatz selbst verantwortlich. Er muss die ihm übergebenen und ausgeliehenen Werkzeuge und Materialien pfleglich behandeln. Für mutwillig verursachte Schäden an diesen Sachen kommt der TN auf. Für schuldhaft abhanden gekommene Gegenstände haftet der TN Für die mitgebrachten Utensilien wird seitens von ZA keine Haftung übernommen, es sei denn, es sei ihr grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen. Der TN muss auf seine Garderobe und andere mitgebrachte Gegenstände selbst achten. Die Haftung von ZA für diese Sachen ist ausgeschlossen, es sei denn, ihr sei grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen. Die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sollte für jeden TN im Interesse einer erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung als selbstverständlich angesehen werden.

9. Pflichten der ZA

Der Leistungsumfang der von ZA angebotenen Lehrgansveranstaltungen ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Weitergehende Leistungsverpflichtungen von ZA, insbesondere die Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen, bestehen nicht. ZA ist berechtigt, die Schulunterlagen nach dem jeweils neusten Stand zu überarbeiten. Hieraus kann der TN keine Ansprüche herleiten. Schulungsunterlagen dürfen ohne Genehmigung von ZA nicht vervielfältigt werden. Für Sonderkopien wird eine Gebühr erhoben. Videoaufnahmen, Bandmitschnitte und Fotografieren sind während der Lehrgangsveranstaltungen nicht gestattet, es sei denn für Schulungszwecke. ZA darf die Daten, die der Kursverwaltung dienen, aufzeichnen. Der TN erklärt sich mit der Aufnahme und Speicherung der ihn betreffenden Daten einverstanden.

10. Kündigung

Der Fortbildungsvertrag ist für jede Vertragspartei nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Bei einer Kündigung ab zwei Wochen nach der schriftlichen Anmeldung bis 90 Tage vor Ausbildungsbeginn hat der TN eine Entschädigung von 300 Euro zu bezahlen. Bei einer Kündigung innerhalb der 90 Tage bis zum Ausbildungsbeginn hat der TN 50 % der Lehrgangsgebühr als Entschädigung zu bezahlen. Bei einer Kündigung nach Beginn der Ausbildungszeit hat der TN neben der anteiligen Lehrgangsgebühr bis zur Kündigung 50 % der Vergütung für die Ausbildungseinheiten nach der Kündigung zu bezahlen. Dem TN steht der Nachweis frei, dass ZA ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

11. Aufhebungsvertrag

Eine Aufhebung des Fortbildungsvertrages ist mit beiderseitigem Einverständnis nach Vereinbarung der beiderseitigen Vertragspflichten natürlich jederzeit möglich.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz. Konstanz als Gerichtsstand wird auch für den Fall ausdrücklich vereinbart, dass der TN nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

13. Haftungsbeschränkung

Beide Vertragsparteien haften für nachgewiesene Pflichtverletzungen und Schäden im Zusammenhang mit dem Fortbildungsvertrag nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

14. Unterkunft

Hinsichtlich der Unterkunft des TN gilt der Fortbildungsvertrag. Der TN ist verpflichtet, sich an die entsprechende Hausordnung zu halten. Für die monatliche Miete wird eine Rechnung von der ZA ausgestellt. Die Dauer der Unterbringung beginnt spätestens ein Tag vor Kursbeginn und endet mit dem Tag der letzten Prüfung.

15. Hausrecht, Weisungsbefugnis

Der jeweilige Lehrgangsleiter sowie die Ausbilder und Dozenten haben das Hausrecht und Weisungsbefugnis. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, bei Nichtbefolgung ihrer Weisungen im Rahmen des Lehrgangs den TN teilweise oder völlig vom weiteren Kursverlauf auszuschließen, nachdem diese Folge dem TN angedroht worden ist und der TN sich trotzdem nicht an die Anweisung des Kursleiters/Dozenten hält. Die Weisungsbefugnis bezieht sich auch auf die Fortbildung im Allgemeinen, d. h. die Ausgestaltung und Dauer der jeweiligen Unterrichtseinheit in Praxis und Theorie, und liegt allein im Ermessen des Ausbilders/Dozenten. In allen Theorie- und Praxisräumen gilt ein Handyverbot. Während des theoretischen und praktischen Unterrichts ist der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken untersagt und nur ausnahmsweise mit Genehmigung einer weisungsbefugten Person zulässig. Wird ein TN wegen hartnäckiger Nichtbefolgung des Hausrechts oder von Weisungen des Lehrgangsleiters oder Dozenten vom weiteren Verlauf des Kurses ganz oder teilweise ausgeschlossen, bleibt der TN bei einem schuldhaften Verstoß zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren verpflichtet.

16. Sonstige Leistungen des Teilnehmers

Der TN verpflichtet sich:
1. alle Lehrgangsgebühren, Miete, Pfand und sonstige Gebühren rechtzeitig zu bezahlen,
2. sich an die vereinbarten AGB zu halten,
3. bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, und
4. dem Ruf und Ansehen der Schule keinen Schaden zuzufügen.

17. Bücher für den Unterricht

Fachbücher sind optional mitzubringen oder über ZA zu bestellen. Alle Bücher müssen neu oder noch aktuell sein. Aktuelle Infos hier zu bekommt jeder TN am ersten Schultag.
Holzmann Verlag Handwerkerfibel 1 bis 4 (ca. 60 €)
ISBN: 978-3-7783-0639-0.
Bildungsverlag Eins, Fachkunde für Friseure (ca. 65 €)
ISBN: 978-3-8242-2125-X

18. Stundenplan

Theoretischer Unterricht:
Montag bis Freitag 08:00 – 15:00 Uhr
Praktischer Unterricht:
Montag bis Mittwoch 15.30 – 18:30 Uhr
Abweichungen und Kursspezifische Anpassungen sind vorbehalten. Abweichungen vom Stundenplan werden vom Schulleiter rechtzeitig bekannt gegeben. Um eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, am theoretischen und praktischen Unterricht teilzunehmen.

19. Arbeitskleidung

Schwarze Arbeitskleidung ist nur für die praktischen Prüfungsteilen notwendig. In der theoretischen und praktischen Ausbildung ist ordentliche und hygienisch einwandfreie Kleidung zu tragen.

20. Modelle

Die Facon-Modelle, den Lehrling für die Lehrlingsunterweisung und das Beratungsmodell für die Beratungsgespräche zur Meisterprüfung werden von der ZA gestellt. Der TN ist für die weiteren Modelle verantwortlich, insbesondere für die Projektmodelle und das Dauerwellenmodell. Bei Bedarf hilft die ZA bei der Kontaktaufnahme von Modellen für die Prüfung der pflegenden Kosmetik.

21. Prüfungs- und Modellmaterialien

Zur Prüfung muss der TN eigenes Werkzeug mitbringen. Der Ablauf zur Prüfung wird ausführlich in den Unterrichtseinheiten besprochen. Für die Nutzung Schulungsräume während der Prüfungszeit fallen keine weiteren Kosten an. Die reibungslose Durchführung der Prüfung wird von den Mitarbeitern der ZA unterstützt. Individuelle Materialien können zu besonderen Konditionen über ZA erworben werden. Eigene Produkte können bei der Prüfung verwendet werden. Die Kosten dafür trägt der TN. Für Teil I wird ein Materialpaket, in dem alle benötigte Utensilien beinhaltet sind, in Rechnung gestellt (§8).

22. Kaution für die gestellten Arbeitsmaterialien und die Unterkunft

Die ZA behält sich vor, für die gestellten Arbeitsmaterialien und die Unterkunft eine Kaution in Höhe von 150 Euro zu erheben. Nach Beendigung des Lehrgangs wird über die Kaution abgerechnet, nachdem das Zimmer abgenommen sowie Schlüssel und Materialien und Gegenstände an ZA zurückgegeben worden sind.

23. Versicherungsschutz

Für den Versicherungsschutz während des Lehrganges bzw. der einzelnen Veranstaltungen sowie auf dem Weg zu diesen und zurück hat der TN selbst zu sorgen. Schadensfälle die sich im Zusammenhang mit der Fortbildung bzw. den Lehrveranstaltungen ereignen, sind vom TN unverzüglich der ZA zu melden.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in derartigen Fällen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Dasselbe gilt auch für etwaige Lücken in den AGB. Diese salvatorische Klausel gilt ebenso für den Fortbildungsvertrag.